Lohn und Strafe - falsche Liebe (kath.)


Gerichtszeit

Geschrieben von BD 4859 am 20. Juni 2004 09:51:46:

Als Antwort auf: Wie sieht es in der Welt aus ? geschrieben von BD 4706 am 19. Juni 2004 15:31:29:

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Lehren im Zwang
Liebe im freien Willen

B.D. 4859 / 15.3.1950

Ich will euch kein Gebot geben, nur raten will Ich euch, was ihr für eure Seele tun sollet. Denn auch Meine Liebelehre ist kein Gebot, weil die Liebe aus freiem Willen geübt werden muß, soll sie euch Erfolg eintragen.

Ein Liebeswerk setzt auch die Liebe im Herzen des Menschen voraus; das Werk allein kann rein mechanisch ausgeführt werden und wird dann auch entsprechend bewertet.

Niemals sage Ich zu euch: ihr müßt, sondern stets: ihr sollt ....

Ein Zwang ist ein Gesetz, dessen Nichterfüllen Strafe nach sich zieht. Ich aber strafe euch nicht, so ihr das Gesetz der Liebe übertretet, weil dieses wohl an sich ein Gesetz ist, dh. Meiner ewigen Ordnung angepaßt, Ich aber als Gesetzgeber, Der in Sich die Liebe Selbst ist, euch nicht in Strafe nehme, da dies Meiner Liebe widerspricht. Ich kann euch nur warnen, ohne Liebe zu leben, also euch raten, euch selbst zur Liebe zu formen, um Seligkeit genießen zu können, die ihr ohne die Liebe niemals empfindet.

Was ihr als Gebot befolget, trägt euch indes keine Seligkeit ein ....

Zwar wende auch Ich den Zwang an im Stadium des Wesens vor der Menschwerdung, doch dieser Zwang geht aus der Liebe hervor, die anders euch nicht zurückgewinnen könnte, die anders euch nicht die Freiheit verschaffen kann als durch Zwang .... euch aber unbewußt.
Im Stadium des Menschen aber ist euch jeder Zwangszustand bewußt.



Ich kann den Zwang als geistiges Erziehungsmittel nicht gutheißen, denn im Zwang wird kein Mensch zur Höhe streben.

Wo also Zwang angewendet wird zur geistigen Entwicklung, dort werdet ihr widergöttliches Wirken erkennen können,
und Zwang ist überall dort, wo eine Strafe angedroht oder ein Lohn versprochen wird, denn beides sind Druckmittel, die den Menschen bestimmen sollen zu seiner Lebensführung.
Und


Jede Unfreiheit des menschlichen Willens ist nicht nach Meinem Willen, denn wofür sich der Mensch dereinst verantworten muß, das setzt auch seine Willensfreiheit voraus.



Es darf niemals der Wille eines Menschen als so unfehlbar recht gerichtet gelten, daß Tausende von Menschen blindlings ihm folgen und ihren Willen selbst nicht gebrauchen oder wider ihren Willen zu denken und zu handeln gezwungen werden.

Selbst Meine reine, von oben euch zugeleitete Lehre darf nicht zwangsmäßig den Menschen zugeführt werden, sondern frei aus sich heraus sollen sie sich dafür oder dagegen entscheiden, - wieviel weniger aber eine Lehre, die nicht mehr so unverbildet ist, wie Ich Selbst sie auf Erden gepredigt habe. –

Immer muß den Menschen die Pflicht und auch das Recht zugebilligt werden, von Mitmenschen ihnen zugeleitetes Geistesgut zu prüfen und zu beurteilen. Und so die reine Lehre gepredigt wird, soll dies in Liebe geschehen, und die innere Überzeugung wird den Lehrenden dann die rechten Worte finden lassen, den Mitmenschen dafür zu gewinnen, doch jeglicher Zwang soll unterbleiben. Der Mensch, der glaubenswillig ist und Mich sucht, der erkennt Mich auch und kann überzeugt glauben; er wird dann auch aus eigenem Antrieb die Liebe üben, doch nicht mehr aus Pflicht, sondern aus Liebe zu Mir, an Den er glaubt ....



Alles, was der Mensch tut zur Erlangung des ewigen Lebens, setzt Willensfreiheit voraus, also darf ihm kein Gebot gegeben werden, dessen Erfüllung mit Lohnverheißung oder Strafandrohung erzwungen wird.... Er soll nur belehrt werden über Mein Gebot der Liebe, das allein bedeutungsvoll ist und von dessen Erfüllen das ewige Leben abhängt ....

Amen

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